Die Behandlung brandverletzter Patienten stellt eine herausfordernde Tätigkeit dar. Das Ausmaß der thermischen Verletzung reicht von kleinsten Verbrennungen bis zu lebensbedrohlichen Brandverletzungen. Eine unzureichende Behandlung kann eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität nach sich ziehen. Zur Vermeidung solcher Folgen muss eine zielgerichtete Behandlung erfolgen. Die Diagnosestellung gibt die Behandlung vor. Oberflächlich zweitgradige Verbrennungen (2a) mit einer Fläche kleiner als 10 % Körperoberfläche (KOF), die weder Gesicht, Hände oder gelenkübergreifend sind, können in der Regel mit modernen Wundauflagen ambulant behandelt werden. Tief zweitgradige Wunden (2b) stellen eine Indikation zum Débridement dar. Neben dem klassischen chirurgischen Verfahren mit tangentialer Exzision, wird hierfür auch das enzymatische Débridement eingesetzt. Auch nicht klar zuzuordnende Wunden (2a/2b) stellen eine Indikation für das enzymatische Débridement dar. Die drittgradige Verbrennung bedarf nach dem zeitnahen Débridement einer Hautransplantation. Zudem können für diese Patienten spezielle Hautersatzverfahren zur Verbesserung des funktionellen und ästhetischen Ergebnisses zur Anwendung kommen. Aufgrund der langfristig sichtbaren Folgen einer Verbrennung ist eine Nachsorge dieses Patientengutes indiziert.