Auf Basis der nun identifizierten spezifischen Kompetenzen von HR-Verantwortlichen sowie den für die zukünftige Tätigkeit im Aufsichtsrat erforderlichen Kompetenzen kann nun ein Kompetenzmodell entwickelt werden, das aufzeigt, wie HR-Verantwortliche in Aufsichtsräten einen Mehrwert bieten können. Bevor das entwickelte Kompetenzmodell dargestellt werden kann (Kapitel 6.3), welches in seiner äußeren Form an das modifizierte Kompetenzmodell von Kurzhals angelehnt ist, sollen zunächst das Vorgehen im Kompetenzmodellierungsprozess erläutert (Kapitel 6.1) und überblicksartig Merkmale von Kompetenzmodellen dargestellt werden (Kapitel 6.2).