Der Schutz kritischer Infrastrukturen vor ausländischen Direktinvestitionen in der Europäischen Union. Zum Vorschlag der EU-Kommission für eine Verordnung zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen – KOM(2017) 487 endg.
In den vergangenen Jahren sind in der Europaischen Union zunehmend und bewusst kritische Infrastrukturen Ziel drittstaatlicher Direktinvestitionen geworden. Auf der einen Seite profitiert die Union von diesem Kapital, das besonders im Infrastrukturbereich dringend benotigt wird. Andererseits sind mit den auslandischen - oft staatlich kontrollierten - Beteiligungen nicht zuletzt auch Einfluss- und Kontrollmoglichkeiten in besonders sensiblen Sektoren verbunden. Um die offene Haltung gegenuber drittstaatlichem Kapital erhalten und gleichzeitig einen wirksamen Schutz wesentlicher Unionsinteressen gewahrleisten zu konnen, hat die Kommission im September 2017 einen entsprechenden Verordnungsvorschlag vorgelegt. Der Beitrag beleuchtet diesen Kommissionsvorschlag, diskutiert dessen Starken und Schwachen und mochte aufzeigen, wie er ggf. sogar zur Liberalisierung bestimmter Sektoren beitragen konnte.